Tauchtauglichkeit

Tauchtauglichkeitsuntersuchung 

Alle Mitglieder, die Tauchgänge durchführen oder sonstige tauchsportliche Aktivitäten im Verein oder Verband ausüben, müssen eine gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung besitzen. Die Tauchtauglichkeit darf nicht älter als zwei Jahre sein, bei Mitgliedern über 40 Jahre und unter 18 Jahre nicht älter als ein Jahr.

Ärztliche Untersuchungsbögen der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) kann man vom Vorstand erhalten oder auf der Homepage der GTÜM herunterladen. Adresse: www.gtuem.org

Eine Liste der Ärzte, die nach den Regeln der GTÜM untersuchen, findet ihr ebenfalls auf deren Homepage.