| Haftung für das TE |
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| Geschrieben von Andreas Bloem | |
| Die Person, welche TE vom Verein ausleiht, haftet für Schäden, welche durch unsachgemäße Handhabung entstanden sind sowie bei Verlust der Ausrüstung in voller Höhe. Eine Übergabe an Dritte ist nur in Ausnahmefällen gestattet und entbindet die Person nicht von der Haftung. Die Haftung endet erst mit der Rückgabe an den Gerätewart oder an eine von ihm beauftragte Person. |
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