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Voraussetzugen zum Ausleihen eines TE |
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Geschrieben von Andreas Bloem
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Das TE wird ausschließlich an aktive Vereinsmitglieder mit einem Ausbildungsstand von mindestens VDST CMAS* oder einem gleichwertigen Brevet anderer Tauch-Verbände gemäß VDST-Äquivalenzliste oder an einen vom Ausbilder beauftragten Tauchschüler ausgeliehen. Das TE, für deren Gebrauch eine spezielle Ausbildung erforderlich ist, z.B. Nitrox, wird nur gegen Vorlage der entsprechenden Qualifikation ausgegeben. Bei dem Ausleihen von TE an Jugendliche haften die Erziehungsberechtigten.
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